AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Seminare

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Voller Elan (Inhaberin Lotte Bock), nachstehend „Anbieter“ genannt nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den
Anbieter absenden.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Anbieter bietet Seminare, Einzelunterricht, Workshops und Vorträge an. Die maximale Kundezahl ist begrenzt. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird auf www.vollerelan.de bekannt gegeben.
2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Entspannungsseminare
Insbesondere wird vereinbart:
a) So weit nicht anders angegeben, erfolgt das Seminar auf Deutsch.
b) Kursunterlagen werden online oder auf Hand-Outs verfügbar gemacht.

3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Anbieter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung des Angebots und der Teilnehmererklärung auf dem Postweg oder per E-mail und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.
3.2 Jeder Kunde erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung eine Bestätigungs- oder Ablehnungs-E-Mail.
3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Anbieter gegen Zahlung einer Stornogebühr für gegenstandslos erklärt werden.
Die Stornogebühr beträgt:
50% des Schulungspreises bei Absagen weniger als 20 Tage vor dem vereinbarten Termin.
100% des Schulungspreises bei Absagen weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin.
3.4 Wenn ein angemeldeter Teilnehmer nicht teilnehmen kann, darf er einen Ersatzteilnehmer
benennen. Hierfür fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
3.5 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Anbieter mit der für die Kunde verantwortlichen
bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
3.6 Der Anbieter behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Bereits getätigte Ausgaben (z.B. Flugtickets, Hotelbuchungen) werden dem Kunden nicht zurückerstattet.
3.7 Das Rücktrittsrecht besteht für den Anbieter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände angeben kann (z.B. eine zu geringe Teilnehmerzahl). Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet spezifisch und individuell zum vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Anbieters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Der Kunde kann nur per Rechnung seiner Zahlungspflicht nachkommen. Die Rechnungslegung
erfolgt ca. 4 Wochen vor der Veranstaltung.
4.3 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei
Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Anbieter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Sämtliche Leistungen des Anbieters verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen
Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunde.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Anbieter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Im Krankheitsfalle des Referenten oder bei Vorliegen höherer Gewalt kann der Anbieter die Veranstaltung auch kurzfristig absagen. Die Kunden haben dann keinerlei Anspruch auf Erstattung von Reisekosten, Hotelkosten oder Verdienstausfällen. Im Krankheitsfalle des Referenten behält sich der Anbieter vor, einen anderen als den angekündigten Trainer einzusetzen.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Kunde verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die
Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen die guten Sitten
verhält, so dass kein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem
Fall behält sich der Anbieter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die
Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.
6.2 Der Trainer ist gegenüber dem Kunden für die Dauer und im Rahmen der
Veranstaltung weisungsbefugt.